§ 1 Geltungsbereich

Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen den Kooperationspartnern Martin Kaula bzw. Hubert Neu und deren jeweiligen Auftraggebern. Sie gelten grundsätzlich und ausschließlich als vereinbart, solange Martin Kaula und Hubert Neu nicht ausdrücklich und in schriftlicher Form abweichenden AGB des/der Auftraggeber(s) zugestimmt haben.


§ 2 Anmeldungen/Buchungen

Die Anmeldungen/Buchungen zu Beratungs-, Coaching- oder Trainingsmaßnahmen müssen schriftlich erfolgen. Die Daten der Teilnehmenden werden nur für interne Zwecke elektronisch verarbeitet.


§ 3 Bestätigungen

Jede Anmeldung (Inhouse-Trainings direkt an die beauftragende Firma) wird von Martin Kaula bzw. Hubert Neu bestätigt. Bei „offenen“ Trainings (direkt an die Teilnehmenden) erhalten Sie mit der Teilnahmebestätigung auch die bestätigte Hotelreservierung, falls Sie Martin Kaula bzw. Hubert Neu auf Ihren Namen und Rechnung mit der Hotelreservierung beauftragt haben.


§ 4 Absagen/Stornierungen von Beratungs-, Coaching- und Trainingsterminen

Absagen durch Auftraggeber bei Inhouse-, Beratungs- und Coachingterminen

Eine Stornierung bis 14 Tage vor der Maßnahme ist gebührenfrei möglich. Eine Stornierung bis 7 Tage vor der Maßnahme wird mit 50 % des vereinbarten Honorars berechnet. Bei einer Stornierung von weniger als 7 Tagen vor der Maßnahme wird das vereinbarte Honorar zu 100 % berechnet.

Absagen durch Auftraggeber bei Inhouse-Trainingsterminen

Eine Stornierung bis 6 Wochen vor der Maßnahme ist gebührenfrei möglich. Eine Stornierung bis 4 Wochen vor der Maßnahme wird mit 50 % des vereinbarten Honorars berechnet. Bei einer Stornierung von weniger als 4 Wochen vor der Maßnahme wird das vereinbarte Honorar zu 100 % berechnet.

Absagen durch Teilnehmende bei offenen Trainingsterminen

Eine Stornierung bis 4 Wochen vor der Maßnahme ist gebührenfrei möglich. Eine Stornierung bis 2 Wochen vor der Maßnahme wird mit 50 % der vereinbarten Trainingsgebühr berechnet. Bei einer Stornierung von weniger als 2 Wochen vor der Maßnahme wird die vereinbarte Trainingsgebühr zu 100 % berechnet. Stellt der Teilnehmende/Kunde einen Ersatzteilnehmer, entfallen die Stornogebühren.


§ 5 Invest und Fälligkeit

Das Honorar versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei Inhouse-Maßnahmen sind das Honorar und die vereinbarten Spesen sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach Durchführung der Maßnahme.

Die Trainingsgebühr versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Bei offenen Trainingsmaßnahmen ist die Trainingsgebühr sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zu begleichen. Die Rechnungsstellung erfolgt unmittelbar nach der verbindlichen Anmeldung. Die Bestätigung zur Trainingsteilnahme erfolgt erst nach Geldeingang.


§ 6 Haftung

Die Teilnahme an unseren Veranstaltungen erfolgt auf eigene Gefahr. Wir haften insoweit nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei Ausfall einer Maßnahme durch Krankheit des Trainers, bei zu geringer Teilnehmerzahl (gilt nur für offene Trainings) oder höherer Gewalt, besteht kein Anspruch auf die Durchführung der Maßnahme. Martin Kaula bzw. Hubert Neu können in solchen Fällen nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden. Auch weitere Regressansprüche sind ausgeschlossen. Sie erhalten bereits entrichtete Trainingsgebühren/Honorare in diesen Fällen umgehend zurückerstattet oder können auf Wunsch auf einen anderen Termin umbuchen.


§ 7 Urheberrechte

Die zu den einzelnen Terminen/Maßnahmen ausgeteilten Trainingsunterlagen oder nachgelieferte Dokumentationen (egal in welcher Form) dürfen ohne schriftliche Genehmigung nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden.


§ 8 Sonstiges

Bei Unwirksamkeit einer der vorangehenden Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen unberührt. Der Auftraggeber verpflichtet sich für diesen Fall einer Regelung zuzustimmen, die der unwirksamen Klausel wirtschaftlich und ihrer Intention nach am nächsten kommt. Diese Änderungen oder Ergänzungen bedürfen der Schriftform.


§ 9 Gerichtsstand

Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentliches Sondervermögen oder hat er keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland, so ist der Sitz des jeweiligen Kooperationspartners Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten. Die Kooperationspartner sind jedoch berechtigt, den Auftraggeber auch an jedem anderen zulässigen Gerichtsstand zu verklagen. Es ist deutsches Recht anzuwenden.